Index Digitalisierung 2019: Standortbestimmung Digitale Kommune

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Die Digitalisierung schreitet unaufhaltsam voran. Computeranwendungen erleichtern uns den Alltag – vor allem durch die Zeitersparnis, die sie ermöglichen. Beim Informationsaustausch zwischen Bürgern und Behörden stellt sich diese Entwicklung jedoch nur bedingt ein. Die öffentliche Verwaltung steht hier noch immer vor großen Herausforderungen. Der Bürger erwartet in diesem Bereich zurecht Verbesserungen und Erleichterungen. Wie hat sich die digitale Verwaltung in den Kommunen in den vergangenen Jahren entwickelt? Eine Standortbestimmung.

Im Jahre 2017 wurde erstmals der Deutschland-Index der Digitalisierung aufgestellt. Welche Fortschritte sind seitdem konkret zu verzeichnen und welches Ziel verfolgen die aktuellen Maßnahmen?

Auf politischer Ebene hat das Onlinezugangsgesetz (OZG) inzwischen für eine gewisse Bewegung auf digitaler Ebene in den Kommunen gesorgt. Ziel des Gesetzes ist es, dem Bürger bis zum Jahr 2022 insgesamt 575 Verwaltungsdienstleistungen online anzubieten. Vor allem Verwaltungsdienstleistungen, die das Alltagsleben von Unternehmen und Bürgern vereinfachen, sollen digital zugänglich sein.

Die Mission ist klar: Am Ende der gegenwärtigen Bestrebungen soll die vollständig digitale Verwaltung stehen, ohne ständige persönliche Vorsprachen des Bürgers, wie es heute meist noch der Fall ist. Damit die Verwaltung der ausgetauschten Informationen auch auf digitalem Wege gelingt, müssen ehemals analoge Akten zu elektronischen Akten (E-Akten) werden. In diesen sollen alle notwendigen Informationen zusammengeführt werden. Die Zeit- und die Kostenersparnis für Bürger und Verwaltungsbehörden stehen dabei im Vordergrund. Aber auch die Vorgaben des Datenschutzes und der Zugriffsberechtigung auf die E-Akte müssen berücksichtigt werden. Die sichere Kommunikation mit dem Bürger soll in Zukunft selbstverständlich sein.

Was ist die Basis für den Index Digitalisierung in deutschen Kommunen?

In 301 repräsentativ ausgesuchten Kommunen wurden jetzt die Leistung und das Angebot im Bereich der elektronischen Verwaltung aus Sicht des Bürgers untersucht. Im sogenannten Deutschland-Index der Digitalisierung vom Institut Fraunhofer FOKUS wird konstatiert, dass bisher erst 19 Prozent der im OZG vereinbarten Ziele für 2022 vollständig von den Kommunen angeboten werden. Mit einer Steigerung um lediglich 3 Prozentpunkte gegenüber dem Vergleichsjahr 2016 werden in den nächsten drei Jahren große Anstrengungen seitens der Kommunen erforderlich sein, um die gesetzten Ziele zu erreichen. Auch die Akzeptanz der Bürger ist verbesserungswürdig.

Zu den digitalen Verwaltungsakten, die inzwischen relativ oft genutzt werden, zählen:

•    Gewerbeanmeldung
•    Melderegisterauskunft
•    Kfz-Zulassung
•    Baugenehmigung
•    Wohngeldantrag

Die elektronische Gewerbeanmeldung wird in jeder dritten Kommune digital angeboten und vom Bürger im Gesamtvergleich am besten angenommen. Das liegt an der unproblematischen Antragstellung im Internet. Die Anzahl der digitalen Anträge auf eine Gewerbeanmeldung stieg in Bezug auf die Gesamtsumme von 30 auf 35 Prozent. Erstaunlich ist die positive Entwicklung bei den digitalen Bauanträgen. Dieser in sich sehr komplexe Verwaltungsakt ist von der Beantragung sehr umfangreich und es sind auch mehrere kommunale Behörden in den Prozess involviert. Trotzdem nutzen immer mehr Architekten und Bauherren den digitalen Zugang. Die Anzahl der Kommunen, die diese digitale Dienstleistung anbieten, liegt allerdings noch bei lediglich 10 Prozent. Positiv entwickelt sich auch der Bereich des Online-Anliegenmanagements für Bürger. Hier gibt es die Möglichkeit, Mängel in der kommunalen Verwaltung digital zu melden.

Zu welchem Ergebnis kommt die Studie und welche Bundesländer sind vorne?

Zentraler Bestandteil für die Nutzung digitaler kommunaler Verwaltungsdienstleistungen ist eine gute und verständliche Erreichbarkeit von Behördenleistungen über Webportale. Der zweite wichtige Faktor ist eine benutzerfreundliche Oberfläche bei der Dateneingabe, um die Akzeptanz bei den Bürgern zu erhöhen. Aus Sicht der Verwaltung sollten alle angesprochenen Bereiche einen schnellen und unkomplizierten Zugriff auf entsprechende Services haben. Eine zügige Bearbeitung des Verwaltungsaktes mit einem sichtbaren Erfolg für den Bürger runden den elektronischen Vorgang ab.

Im Vergleich zu 2016 hat sich in fast allen Bereichen von E-Government eine leichte Verbesserung ergeben. Von den Zielen des OZG für 2022 ist man aber noch weit entfernt. Bei den Bundesländern liegen die Stadtstaaten Hamburg und Berlin vorne. Im Bereich der Flächenstaaten belegen Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Sachsen und Bayern die weiteren Plätze.

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