§257 des Handelsgesetzbuchs regelt die handelsrechtlichen Fristen für die Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumenten. Klar, dazu gehören auch Ihre E-Mails. Seit dem 1. Januar 2015 gelten Verstöße gegen diese Aufbewahrungs-/Archivierungspflicht nach GoBD als Straftat. Verarbeiten Sie z.B. Rechnungen und Geschäftsbriefe auf digitalem Wege? Dann müssen Sie handeln.