Verbindlichkeit sicherstellen – elektronische Signaturen für die öffentliche Verwaltung

LinkedIn
XING
Facebook
Twitter

Identifizierung, Integrität, Beweiskraft: Im Zuge der Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung wird es immer wichtiger, die Willenserklärung von Bürgern auch auf digitalem Wege sicherzustellen. Eine Möglichkeit dazu bieten elektronische Signaturen, die in verschiedenen Formen zur Verfügung stehen. Diese unterscheiden sich bezüglich Vertrauenswürdigkeit und rechtlicher Relevanz deutlich. Doch welche Variante eignet sich für welches Fachverfahren und wie können die unterschiedlichen Signaturformen realisiert werden?

Texterstellung, Freigabe, Archivierung: Der Lebenszyklus eines Dokumentes in der öffentlichen Verwaltung umfasst viele Stationen. Um die Prozesse möglichst reibungslos zu gestalten, ist es wichtig, dem verantwortlichen Sachbearbeiter Dokumente jederzeit zugänglich und Bearbeitungsstand sowie Aktualität einzelner Schriftstücke ersichtlich zu machen. Hierbei hilft ein Enterprise Information Management System (EIM), das den behördenübergreifenden Informationsfluss verbessert. Die Ceyoniq-Lösung nscale eGov ist speziell auf die öffentliche Verwaltung ausgelegt und bietet die zentrale Ablage aller Dokumente in einer E-Akte. Zudem helfen Workflows, Freigabeprozesse und Abläufe in Fachverfahren zu vereinfachen. Ein kleines Detail spielt bei der digitalen Dokumentenverwaltung eine entscheidende Rolle: die elektronische Signatur.

Doch dabei gibt es zahlreiche Unterschiede. Drei relevante Varianten stehen zur Wahl:

  • Einfache digitale Signatur
  • Fortgeschrittene elektronische Signatur
  • Qualifizierte elektronische Signatur

Um dem Anwender die Arbeit zu vereinfachen, ist es bei nscale eGov möglich, für jedes Fachverfahren die passende Signaturform zu hinterlegen. Somit ist nicht der Sachbearbeiter in der Pflicht, die richtige Variante in seinem speziellen Fall auszuwählen, sondern innerhalb des Workflows öffnet sich beim Befehl „Signatur erstellen“ die richtige Anwendung. Doch dafür müssen Behörden und deren Rechtsabteilungen im Voraus entscheiden, für welches Verfahren welche Signaturform genutzt werden soll.

Einfache elektronische Signatur

Eine Situation, die jeder schon einmal erlebt hat: Es klingelt an der Tür und der Paketbote möchte eine Sendung überbringen. Dazu benötigt er eine Unterschrift auf dem Display seines Paketscanners. Oder anders ausgedrückt: Er benötigt eine einfache elektronische Signatur. Als solche gilt auch eine eingescannte Unterschrift. Diese Signaturform kommt im behördlichen Umfeld nur in Ausnahmefällen zum Einsatz. Denn: Sie stellt keinerlei Anforderungen an die Identifizierung des Unterzeichners, es wird also nicht nachgewiesen, dass die unterschreibende Person tatsächlich diejenige ist, für die sie die Unterschrift leistet. Somit besteht keine Fälschungssicherheit. Und auch die Integrität des Dokumentes, auf dem die Unterschrift erfolgt, ist nicht feststellbar und kann nur durch ein zusätzliches Zertifikat sichergestellt werden.

Eine einfache elektronische Signatur ist zudem nicht beweiskräftig. Denn dafür muss das Schriftformerfordernis nach Paragraf 126a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) erfüllt sein. Schriftform bedeutet, dass beispielsweise bei Verträgen beide Partner das Dokument eigenhändig unterzeichnen müssen. Um dies elektronisch zu ersetzen, reicht eine einfache elektronische Signatur nicht aus. Demnach findet sie auch keine Anerkennung in der Zivilprozessordnung (ZVP).

Warum also wird diese Signaturform verwendet und in welchem Fall? Bedeutend ist hier die Einfachheit der Umsetzung sowie die Möglichkeit einer mobilen Nutzung. Ist eine Sachbearbeiterin oder ein Sachbearbeiter des Jugendamtes im Außendienst unterwegs und unterbreitet einer Familie ein Beratungsangebot, so ist zur Einwilligung eine Unterschrift erforderlich. Da diese jedoch keine Bedeutung für ein mögliches Gerichtsverfahren hat, kann die Rechtsabteilung entscheiden, dass eine einfache elektronische Signatur ausreicht. Für die Mitarbeitenden der Behörde bedeutet dies, dass sie lediglich ihr Tablet benötigen, auf dem das Dokument sichtbar gemacht werden kann und eine Software zum Setzen einer Signatur verfügbar ist.

Fortgeschrittene elektronische Signatur

Weitaus mehr Sicherheit bietet eine fortgeschrittene elektronische Signatur. Sie eignet sich beispielsweise für die Freigabe einer Eingangsrechnung. Bei ihr ist die Identität des Unterzeichners eindeutig. Der Mitarbeiter nutzt an seinem Arbeitsplatz ein auf ihn persönlich ausgestelltes Zertifikat. Dieses wird von einem Vertrauensdienst-anbieter zur Verfügung gestellt. Dabei kann letzterer nachweisen, dass die Identität des Inhabers korrekt ist. Der Unterzeichner muss das Zertifikat unter seiner alleinigen Kontrolle haben. Bei einem festen Arbeitsplatz kann es also lokal gespeichert werden. Dies ermöglicht dem Mitarbeiter das einfache Setzen von Signaturen, statt die Identität jedes Mal etwa durch die Eingabe einer PIN bestätigen zu müssen. Baut eine Behörde einen Vertrauensdienst im eigenen Hause auf, empfiehlt sich die Nutzung einer Smart Card, über die das entsprechende Zertifikat auf fortgeschrittenem Niveau zur Verfügung gestellt wird.

Nutzen die Beschäftigten keinen festen Arbeitsplatz oder soll mobile Arbeit ermöglicht werden, bietet sich eine Fernsignatur an. In diesem Fall liegt das Zertifikat beim Vertrauensdienstanbieter. Soll eine Unterschrift gesetzt werden, muss sich der Nutzer auf dessen Seite einloggen. Moderne EIM-Lösungen ermöglichen diesen Schritt direkt aus der Anwendung heraus, in die der Sachbearbeiter nach erfolgter Signatur zurückgeleitet wird.

Auch wenn die Identität des Unterzeichners bei der fortgeschrittenen Signatur eindeutig belegt ist und auf Grundlage dessen auch die Integrität eines Dokumentes sichergestellt werden kann, ist die Unterschrift nicht mit der Schriftform gleichzusetzen. Für ein Verfahren bedeutet dies, dass es im Ermessen des Gerichtes liegt, ob einem Dokument Beweiskraft zugesprochen wird oder nicht.

Qualifizierte elektronische Signatur

Die qualifizierte elektronische Signatur ist die einzige Variante, bei der die Schriftformerfordernis nach Paragraf 126a BGB gegeben ist und die Anforderungen der ZVP an die Beweiskraft erfüllt sind. Um den Unterzeichner eindeutig zuzuordnen, wird ein qualifiziertes Zertifikat eines Vertrauensdienstanbieters verwendet. Allerdings reicht es hier nicht aus, sich am festen Arbeitsplatz einzuloggen, sondern es wird eine Fernsignatur durchgeführt, für die eine Zweifaktorauthentifizierung notwendig ist. In den meisten Fällen wird dafür eine TAN via SMS auf das Handy des Zertifikatinhabers gesendet, die anschließend übertragen werden muss.

Gerade in der öffentlichen Verwaltung ist es möglich, dass Mitarbeitende oder auch Bürger nur einmalig eine qualifizierte elektronische Signatur leisten müssen. Dafür wird in der Regel kein entsprechendes Zertifikat angefordert. Stattdessen kann die Unterzeichnung über die Webseite der Bank erfolgen, über die auch das Onlinebanking erfolgt. Dazu logt sich der Anwender mit seinem gewohnten Passwort ein. Die Authentifikation erfolgt auf die gleiche Art und Weise wie bei einer gewöhnlichen Überweisung.

Fazit

Um in Zeiten zunehmender Digitalisierung auch in der öffentlichen Verwaltung Verbindlichkeiten sicherzustellen, sind elektronische Signaturen unerlässlich. Allerdings unterscheiden sich die Signaturformen bei Beweiskraft, der sicheren Identifikation des Unterzeichners sowie der einwandfreien Integrität des Dokumentes. Zu entscheiden, welche Variante für welches Fachverfahren geeignet ist, sollte daher der Rechtsabteilung obliegen. Mit nscale eGov ist es möglich, im jeweiligen Fachverfahren die korrekte Signaturform zu hinterlegen, sodass der Anwender automatisch dorthin geführt wird. Dies vereinfacht und beschleunigt diesen Teil der Dokumentenverarbeitung deutlich.

Michael Genth
Business Sales Manager, Ceyoniq Technology
Onlinezugangsgesetz 2.0.: Die Digitalisierung der Verwaltung verzögert sich weiter
Das Wachstumschancengesetz kommt – und mit ihm die E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich
Optimieren Sie Ihren Rechnungseingang für eine effiziente Geschäftsabwicklung
Für Datensicherheit in Unternehmen – Schutz vor Cyberangriffen
Nachhaltigkeit durch Digitalisierung – wie Unternehmen ihre Klimaschutzziele schneller erreichen können
Die E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich kommt: Eine Chance für die Digitalisierung?
Die Digitale Revolution im Rechnungswesen: Wie Unternehmen von der Digitalisierung profitieren
Digitalisierung im öffentlichen Sektor – Ceyoniq bringt NRW mit der E-Akte voran
KI-gestützte Automatisierung der Posteingangsbearbeitung
nscale eGov wurde in der Kategorie E-Akte nominiert
E-Akte nscale eGov nominiert
Ein Mann nutzt die digitale Signatur für sein Anliegen bei der öffentlichen Verwaltung. Ganz einfach aus der Küche heraus.
Bitkom: Öffentliche Verwaltungen unter Druck – mehr Tempo bei der Digitalisierung gefordert
Mitarbeiterin der Stadt Siegburg arbeitet dank der E-Akte nscale eGov bequem von Zuhause aus.
Digitale Verwaltung auf Höhe der Zeit: Stadt Siegburg setzt auf nscale eGov
nscale eGov für die Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung - 5-jähriger Geburtstag
Problem erkannt, Lösung entwickelt – nscale eGov für die Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung
Mitarbeiter aus IT- und Fachadministration arbeiten an einem gemeinsamen Projekt
Gemeinsam für den Wandel: Konfigurationsmöglichkeiten für IT-Abteilungen und Fachadministration
Fachverfahren einfach integrieren mit nscale Delivery
Fachverfahren einfach integrieren – nscale Delivery sorgt für reibungslose Dokumentenübergabe
Straße als Symbol von Barrierefreiheit im Government
Informationsmanagement im Government- und Versorgungs-Sektor: Barrierefreie Software wird immer wichtiger
Arbeite wie du willst - Personen sitzen auf einer Blume
Ganz nach deinem Geschmack. Arbeite, wie du willst!
E-Akte unterstützt mobiles Arbeiten: Öffentliche Verwaltung muss handeln
Dokumenteninputmanagement leicht gemacht – mit nscale eGov von der Ceyoniq Technology
Vier Zugriffsmöglichkeiten sorgen für maximale Flexibilität: E-Akte-Lösung nscale eGov für die öffentliche Verwaltung
Mann hält Unterlagen in der Hand und grübelt darüber
Vom Antrag bis zum Bescheid – E-Akte-Lösung für perfekte Workflows in der öffentlichen Verwaltung
Foto von Berlins Innenstadt
E-Akte der Ceyoniq Technology: Land Berlin führt nscale eGov ein
Frau lächelt eine weitere Person an
Die öffentliche Verwaltung im Griff – zentrale Funktionen der E-Akte-Lösung nscale eGov
Frau sitzt an Ihrem Arbeitsplatz vor Ihrem Computer
Demografischer Wandel: Digitales Dokumentenmanagement nutzt allen Altersgruppen
Zwei Personen die sich per Handschlag begrüßen
E-Rechnungsgesetz ist in Kraft: Wie die Kommunalverwaltung jetzt digitalisieren sollte
Mann sitzt lächelnd im Büro
"Sehr gute Lösung": BARC bewertet E-Akte nscale
Sanduhr
Halbzeit im Digitalisierungswettlauf: Auf dem Weg zum OZG müssen Kommunen noch viele Hürden nehmen
Frau ist mit Ihrem Handy am telefonieren
Smart City Ranking 2019: Welche City ist die schlaueste?
Zwei Kolleginnen, die sich etwas auf einem Computer ansehen
E-Akte: Herzstück der digitalen Verwaltung
Geschäftsleute, die über die Straße laufen und sich unterhalten
Index Digitalisierung 2019: Standortbestimmung Digitale Kommune
Vier Personen die auf Stühlen sitzen und warten
Index Digitalisierung 2019: Wo steht Deutschland bei digitalen Bürgerservices?
Mann steht am Fenster und blickt auf eine Skyline einer Großstadt
Smart City: Intelligentes Leben in der Großstadt