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Ceyoniq Technology GmbH
Boulevard 9
33613 Bielefeld


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Ceyoniq Technology GmbH AGB's

1. Geltung

Unsere nachstehenden Liefer- und Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr, insbesondere für alle zukünftigen Geschäfte, auch wenn darin nicht gesondert auf diese AGB Bezug genommen wird.
Von den nachfolgenden oder den gesetzlichen Regelungen abweichende Bestimmungen, insbesondere Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, sind für die Ceyoniq Technology GmbH nur verbindlich, sofern sie von der Ceyoniq Technology GmbH schriftlich bestätigt wurden.
Die Entgegennahme von Lieferungen oder Teillieferungen gilt in jedem Fall als Anerkennung unserer Liefer- und Geschäftsbedingungen. Die vorbehaltlose Lieferung von Waren, Leistungen oder Diensten oder die Entgegennahme von Zahlungen bedeutet kein Anerkenntnis abweichender Bestimmungen durch die Ceyoniq Technology GmbH.
Diese Bestimmungen gelten vorbehaltlich einer Änderung durch die Ceyoniq Technology GmbH bis zur vollständigen Abwicklung aus dem Vertragsverhältnis.
Änderungen dieser AGB werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt. Ändert die Ceyoniq Technology GmbH die AGB zu Ungunsten des Kunden, kann dieser die Vertragsvereinbarungen innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung fristlos kündigen. Die Ceyoniq Technology GmbH weist den Kunden auf dieses Kündigungsrecht hin. Kündigt dieser nicht, wird die Änderung mit Ablauf dieses Monats wirksam.

2. Angebot

Angaben und Preislisten sind stets freibleibend und unverbindlich.
Aufträge gelten erst als angenommen, wenn sie von der Ceyoniq Technology GmbH innerhalb von 3 Wochen schriftlich bestätigt worden sind; dies gilt auch für die von Vertretern und Repräsentanten getroffenen Vereinbarungen.
Erfolgt unsere Lieferung, ohne dass dem Kunden vorher eine Auftragsbestätigung zuging, so kommt der Vertrag mit Übergabe der Waren an den Spediteur oder Frachtführer zustande.
Verkäufe und Lizenzverträge erfolgen nur aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

3. Preise

Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird die Vergütung bei Dienstleistungen nach Aufwand und bei Kauf- und Lizenzverträgen zu den bei der Leistungserbringung allgemein gültigen Preisen der Ceyoniq Technology GmbH berechnet.
In unseren Preisen sind, soweit nichts anders vereinbart, die Kosten für Verpackung, Versicherung, Transport und Umsatzsteuer nicht enthalten.

4. Zahlungen, Aufrechnung, Zahlungsverzug

Soweit nicht anders vereinbart, hat der Kunde die Zahlung 5 Tage nach Lieferung der Ware oder Erbringung der Leistung an uns zu erbringen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde gemäß § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB in Verzug.
Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, so ist die Ceyoniq Technology GmbH berechtigt, Verzugszinsen von 8 % (5% bei Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB) über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. zu verlangen. Der Ceyoniq Technology GmbH bleibt das Recht vorbehalten, den Nachweis eines höheren, vom Kunden verursachten und von diesem zu ersetzenden Schaden zu erbringen.
Bei Zahlungsverzug trägt der Kunde das Risiko des zufälligen Untergangs der Produkte.

5. Leistungsort

Leistungsort ist Bielefeld.

6. Versand, Lieferungen

Die Versendung der Vertragsgegenstände erfolgt für Rechnung und auf Gefahr des Kunden. Versandart, Versandweg und Frachführer werden dabei von der Ceyoniq Technology GmbH bestimmt. Teillieferungen sind zulässig.
Ziffer 5 bleibt unberührt.

7. Liefertermine, Verzug

Wenn eine Ursache, die die Ceyoniq Technology GmbH nicht zu vertreten hat, einschließlich Streik oder Aussperrung, die Terminseinhaltung beeinträchtigt („Störung“), verschiebt sich der Termin um die Dauer der Störung einschließlich einer angemessenen Anlaufphase. Der Kunde hat die Ceyoniq Technology GmbH über die Verschiebung unverzüglich zu unterrichten.
Erhöht sich der Aufwand aufgrund einer Störung, kann die Ceyoniq Technology GmbH auch die Vergütung des Mehraufwands verlangen, außer der Kunde hat die Störung nicht zu vertreten und deren Ursache liegt ausserhalb seines Verantwortungsbereichs.
Wird ein vereinbarter Liefertermin aus von der Ceyoniq Technology GmbH zu vertretenden Gründen überschritten, so hat der Kunde schriftliche eine angemessene Nachlieferungsfrist von mindestens drei Wochen zu setzen. Liefert die Ceyoniq Technology GmbH nicht bis zum Ablauf der gesetzten Nachfrist, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Ist nur ein Teil der Lieferung betroffen, so beschränkt sich das Rücktritts- und/oder Schadensersatzrecht auf diesen teil, es sei denn, der Kunde hat an der erfolgten Teillieferung kein Interesse.
Kommt die Ceyoniq Technology GmbH mit der Lieferung der bestellten Produkte oder der Erbringung einer anderen Leistung ohne Verschulden des Kunden in Verzug und macht dieser glaubhaft, dass ihm dadurch ein Schaden entstanden ist, kann er pauschalierten Schadensersatz beanspruchen. Der pauschalierte Schadensersatz beträgt für jede vollendete Woche der Verspätung 0,5 % des Preises für die verspätet gelieferten Produkte oder die verspätet erbrachten Leistungen. Die Gesamthöhe des pauschalierten Schadensersatzes ist auf 5 % des jeweiligen Preises limitiert. Kann der Kunde Lieferungen oder Leistungen teilweise nicht rechtzeitig im vereinbarten Liefer- oder Leistungsumfang in Betrieb nehmen, ermäßigt sich der pauschalierte Schadensersatzanspruch entsprechend.

8. Rechte am Lizenzprodukt

Alle Rechte am Lizenzprodukt sowie an allen Arbeitsblättern, Datenträgern und Programmen, die von derCeyoniq Technology GmbH zur Auftragsausführung bereitgestellt und entwickelt wurden, bleiben bei der Ceyoniq Technology GmbH. Nutzungsrechte des Kunden an den Lizenzprodukt bestehen in dem Umfang wie sie die Ceyoniq Technology GmbH in dem Lizenzvertrag gegenüber dem Kunden eingeräumt hat. Auch wenn der Kunde das Lizenzprodukt verändert oder mit seinen eigenen Programmen oder denjenigen eines Dritten verbindet, bleibt die Ceyoniq Technology GmbH Hersteller im Sinne des § 950 BGB. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform .
Bei einer Verletzung der vorgenannten Rechte, ist der Kunde nicht zur weiteren Nutzung der Lizenzprodukte berechtigt. Die Ceyoniq Technology GmbH kann das Nutzungsrecht des Kunden widerrufen, wenn der Kunde in nicht unerheblicher Weise gegen die Rechte der Ceyoniq Technology GmbH verstößt. Die Ceyoniq Technology GmbH kann dem Kunden eine Nachfrist zur Abhilfe setzen. Im Widerrufsfalle und in Fällen, in denen besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Widerruf rechtfertigen, kann die Ceyoniq Technology GmbH den Widerruf ohne Fristsetzung aussprechen. Die Geltendmachung eines entsprechenden Unterlassungsanspruchs durch die Ceyoniq Technology GmbH gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, die Ceyoniq Technology GmbH teilt dies dem Kunden ausdrücklich mit.

9. Eigentumsvorbehalt

Verkaufte Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum der Ceyoniq Technology GmbH. Wird die Ware von dem Kunden be- oder verarbeitet, erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt der Ceyoniq Technology GmbH auf die gesamte neue Sache.
Bei einer Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung mit fremden Sachen durch den Kunden erwirbt die Ceyoniq Technology GmbH Miteigentum zu dem Bruchteil, der dem Verhältnis des Rechnungswertes der Ware der Ceyoniq Technology GmbH zu dem der vom Kunden benutzten anderen Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung entspricht.
Wird die Vorbehaltsware mit einer Hauptsache des Kunden oder Dritter verbunden oder vermischt, so überträgt der Kunde der Ceyoniq Technology GmbH darüber hinaus schon jetzt seine Rechte an der neuen Sache. Verbindet oder vermischt der Kunde die Vorbehaltsware entgeltlich mit einer Hauptsache Dritter, so tritt er der Ceyoniq Technology GmbH hiermit schon jetzt seine Vergütungsansprüche gegen den Dritten ab.
Der Kunde ist berechtigt, die im Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im Rahmen eines geordneten Geschäftsbetriebes weiterzuveräußern. Veräußert der Kunde diese Ware seinerseits, ohne den vollständigen Kaufpreis im voraus oder Zug um Zug gegen Übergabe der Kaufsache zu erhalten, so hat er mit seinem Endkunden einen Eigentumsvorbehalt entsprechend diesen Bedingungen zu vereinbaren. Der Kunde tritt bereits jetzt seine Forderungen aus dieser Weiterveräußerung sowie die Rechte aus dem von ihm vereinbarten Eigentumsvorbehalt an die Ceyoniq Technology GmbH ab. Er ist auf Verlangen verpflichtet, den Erwerbern die Abtretung bekannt zu geben und der Ceyoniq Technology GmbH die zur Geltendmachung ihrer Rechte gegen die Erwerber erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen. Der Kunde ist zur Einziehung der Forderungen aus dem Weiterverkauf trotz der Abtretung nur ermächtigt, solange er seine Verbindlichkeiten gegenüber der Ceyoniq Technology GmbH ordnungsgemäß erfüllt.
Übersteigt der Wert der der Ceyoniq Technology GmbH überlassenen Sicherheiten deren Forderungen, so ist die Ceyoniq Technology GmbH auf Verlangen des Kunden zur Freigabe von Sicherheiten nach ihrer Wahl verpflichtet. In einer Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts durch die Ceyoniq Technology GmbH liegt nur dann auch ein Rücktritt vom Vertrag, wenn die Ceyoniq Technology GmbH dies ausdrücklich schriftlich erklärt hat.

10. Schnittstellen

Die Programmierschnittstellen der Produkte der Ceyoniq Technology GmbH unterliegen der ständigen technischen Weiterentwicklung. Die Ceyoniq Technology GmbH behält sich das Recht zur technischen Änderung der Schnittstellen vor. Die Partner der Ceyoniq Technology GmbH sind verpflichtet, den vorstehenden Passus in ihre Kundenverträge aufzunehmen.

11. Produktangaben

Mit den Angaben der Ceyoniq Technology GmbH über ihre Produkte übernimmt die Ceyoniq Technology GmbH keine über den jeweiligen Einzelvertrag hinausgehende Haftung und behält sich technische Änderungen im Zuge der Produktentwicklung vor. Die Produktbeschreibungen und –angaben der Ceyoniq Technology GmbH beschreiben nur die Beschaffenheit der Produkte und stellen keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie im Sinne des § 443 BGB dar, es sei denn, dass die Ceyoniq Technology GmbH dies dem Kunden zuvor ausdrücklich schriftlich bestätigt hat. Das entbindet den Benutzer jedoch nicht davon, die Produkte und Verfahren auf ihre Anwendung für den eigenen Gebrauch selbst zu prüfen.

12. Untersuchungs- und Rügepflichten

Der Kunde wird die gelieferten Produkte einschließlich der Dokumentationen unverzüglich nach Lieferung untersuchen, insbesondere im Hinblick auf Vollständigkeit der Datenträger und Handbücher sowie die Funktionsfähigkeit grundlegender Programmfunktionen. Beanstandungen und Mängel müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Empfang der Ware (bei versteckten Mängeln unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach ihrer Entdeckung) der Ceyoniq Technology GmbH mittels eingeschriebenen Briefes zugegangen sein.
Sofern der Kunde Beanstandungen und Mängel nicht rechtzeitig oder nicht in der vereinbarten Schriftform anzeigt, gilt die Lieferung und Leistung der Ceyoniq Technology GmbH im Hinblick auf die nicht oder nicht formgerechte Beanstandung bzw. den nicht rechtzeitig oder nicht formgerecht gerügten Mangel als mangelfrei.
Nimmt der Kunde die Lieferung oder Leistung der Ceyoniq Technology GmbH in Kenntnis eines Mangels an, so stehen ihm die aus der Mangelhaftigkeit ableitbaren Rechte nur zu, wenn er sich seine Rechte wegen dieses Mangels ausdrücklich schriftlich vorbehalten hat.
Die Mängelrüge muss eine detaillierte Beschreibung der Mängel enthalten.
Stehen für die Abstimmung der verarbeiteten Daten keine Kontrollzahlen zur Verfügung oder ist die Abstimmung nicht Gegenstand des Auftrages, so werden die Ergebnisse der Arbeiten vom Kunden als vollständig und richtig anerkannt.
In jedem Fall hat der Kunde die Ergebnisse unverzüglich zu prüfen und eventuelle Fehler oder Unregelmäßigkeiten der Ceyoniq Technology GmbH unverzüglich zu melden.

13. Gewährleistung

Die Ceyoniq Technology GmbH gewährleistet die Funktion der gelieferten Produkte gemäss den Einzelverträgen/Produkt- bzw. Pflegescheinen und den zugehörigen Dokumentationen.
Die Funktionen der gelieferten Produkte werden vor der Lieferung von der Ceyoniq Technology GmbH entsprechend den im Zeitpunkt der Installation gültigen Spezifikationen sorgfältig geprüft. Die Produkte werden somit keine Mängel aufweisen, die deren Wert zum vertragsgemässen Gebrauch gemäss der Spezifikation/Dokumentation aufheben oder erheblich mindern.
Bei Softwareprodukten sind - trotz Erprobung unter repräsentativen Einsatzbedingungen – bei besonderen Kombinationen von Daten oder Funktionen Fehler im Ablauf oder in den Ergebnissen nicht auszuschliessen.
Ist die Software mit Mängeln behaftet, die den Gebrauch nicht nur unerheblich beeinträchtigen, so steht dem Kunden zunächst nur das Recht auf Nacherfüllung zu. Die Nacherfüllung beinhaltet nach Wahl der Ceyoniq Technology GmbH entweder die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung.
In der Zwischenzeit stellt die Ceyoniq Technology GmbH innerhalb angemessener Frist eine Zwischenlösung zur Umgehung des Fehlers bereit, wenn dies bei angemessenem Aufwand möglich ist und wenn der Kunde wegen des Fehlers unaufschiebbare Aufgaben nicht mehr bearbeiten kann.
Wenn die Nacherfüllung fehlschlägt, unmöglich ist, von der Ceyoniq Technology GmbH verweigert wird, für den Kunden unzumutbar ist oder von der Ceyoniq Technology GmbH nicht innerhalb der vom Kunden gesetzten, angemessenen Frist durchgeführt wird, kann der Kunde Herabsetzung des Preises (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Der Kunde kann sofort vom Vertrag zurücktreten, wenn besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung beiderseitiger Interessen dazu führen, dass ein Festhalten am Vertrag für den Kunden unzumutbar ist.
Ferner kann der Kunde Ersatz für die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen verlangen. Dies ist ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als den Hauptsitz des Kunden verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
Die Gewährleistungsfrist ergibt sich aus den Produktunterlagen, ansonsten beträgt sie 12 Monate ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr.2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) und § 634a Abs. 1 Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vorschreibt.
Voraussetzung für jede Gewährleistungsverpflichtung ist jedoch, dass der Fehler – nach technischer Prüfung durch die Ceyoniq Technology GmbH - reproduzierbar ist und in dem jeweils letzten vom Kunden übernommenen Änderungsstand auftritt. Die Ceyoniq Technology GmbH kann vom Kunden alle für die Fehlerbeseitigung benötigten Unterlagen und Informationen einfordern.
Jegliche Schäden, die auf unzweckmässige Lagerung oder Wartung seitens des Kunden oder eine nicht vertragsgemässe Benutzung zurückzuführen sind, fallen nicht unter die Gewährleistung. Die Ceyoniq Technology GmbH übernimmt ebenfalls keinerlei Gewähr, falls ohne ihre vorherige schriftliche Zustimmung irgendwelche Erweiterungen, Änderungen, Ergänzungen oder sonstige Eingriffe an den Produkten erfolgten.
Der Kunde kann aus Mangelhaftigkeit der Lieferungen und Leistungen der Ceyoniq Technology GmbH keine Rechte ableiten, sofern lediglich eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit der Lieferungen und Leistungen der Ceyoniq Technology GmbH vorliegt.
Alle übrigen Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit nicht gesetzlich zwingend gehaftet wird.
Die Ceyoniq Technology GmbH kann den Ersatz ihres Aufwands verlangen, soweit sie auf Grund einer Mängelmeldung tätig geworden ist, ohne dass ein Mangel vorliegt oder ohne dass der Mangel reproduzierbar ist, der Kunde dies auch bei zumutbarer Untersuchung hätte erkennen können und dennoch Mängelsuche gewünscht hat, die Ceyoniq Technology GmbH aber keinen Mangel findet.
Erbringt die Ceyoniq Technology GmbH ihre Leistungen im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages, schuldet sie eine Dienstleistung mittlerer Art und Güte.

14. Rechtsmängel, Schutzrechte

Die Ceyoniq Technology GmbH steht dafür ein, dass ihre erbrachten Leistungsergebnisse in der Bundesrepublik Deutschland frei von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten Drittersind und dass nach Kenntnis der Ceyoniq Technology GmbH auch keine sonstigen Rechte bestehen, die eine Nutzung einschränken oder ausschließen, sofern die Leistung vertragsgemäß genutzt wird.
Für eine nur unerhebliche Abweichung der Leistungen der Ceyoniq Technology GmbH von der vertragsgemäßen Beschaffenheit oder Brauchbarkeit bestehen keine Ansprüche wegen Rechtsmängeln.
Macht ein Dritter Ansprüche wegen der Verletzung von Schutzrechten durch die von der Ceyoniq Technology GmbH gelieferten Produkte gegenüber dem Kunden geltend und wird die Nutzung hierdurch beeinträchtigt oder untersagt, so hat die Ceyoniq Technology GmbH das Recht, nach ihrer Wahl entweder die jeweiligen vertraglichen Leistungen so abzuändern, dass sie aus dem Schutzbereich herausfallen, gleichwohl aber den vertraglichen Bestimmungen entsprechen oder die Befugnis zu erwirken, dass sie uneingeschränkt oder ohne zusätzliche Kosten für den Kunden vertragsgemäß genutzt werden könnnen.
Voraussetzung für die vorstehende Haftung ist jedoch, dass der Kunde die Ceyoniq Technology GmbH von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen Schutzrechtsverletzungen unverzüglich schriftlich verständigt, die behauptete Verletzung nicht anerkennt und jegliche Auseinandersetzung, einschließlich etwaiger außergerichtlicher Regelungen, nur im Einvernehmen mit der Ceyoniq Technology GmbH führt. Stellt der Kunde die Nutzung der Produkte aus Schadensminderungs- oder sontigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung ein Anerkenntnis der Schutzrechtsverletzung nicht verbunden ist.
Ansprüche des Kunden wegen Rechtsmängeln verjähren entsprechend Ziffer 13.
Soweit der Kunde selbst eine Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat, sind Ansprüche gegen die Ceyoniq Technology GmbH nach dem vorstehenden Absatz ausgeschlossen. Gleiches gilt, soweit die Schutzrechtsverletzung durch eine von der Ceyoniq Technology GmbH nicht vorhersehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass das Produkt vom Kunden verändert oder zusammen mit nicht von der Ceyoniq Technology GmbH gelieferten Produkten eingesetzt wird.
Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen einer Verletzung von Schutzrechten Dritter sind ausgeschlossen. Das Recht des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag bleibt jedoch unberührt. Für den Zeitraum bis zur Erklärung des Rücktritts hat der Kunde eine Nutzungsentschädigung zu entrichten.

15. Haftung

Die Ceyoniq Technology GmbH haftet unbeschränkt für von ihr oder ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden sowie in den Fällen, in denen nach dem Produkthaftungsgesetz zwingend gehaftet wird und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die die Ceyoniq Technology GmbH, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Ceyoniq Technology GmbH im Rahmen der im Folgenden genannten Fällen nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des jeweiligen Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Diese Haftung ist bei Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt.
Entferntere Mangelfolgeschäden, insbesondere entgangener Gewinn oder ausgebliebene
Einsparungen sind von der Schadensersatzpflicht nicht erfasst.
Die Ceyoniq Technology GmbH haftet nicht für leicht fahrlässig verursachte Schäden ihrer Erfüllungsgehilfen.
Für einen einzelnen Schadensfall ist die Haftung auf den Vertragswert begrenzt. Bei laufender Vergütung ist, abweichend von Satz 6, die Haftung pro Schadensfall auf die laufende Vergütung in dem Vertragsjahr begrenzt, in dem der einzelne Schadensfall verursacht wurde.
Auf Grund einer Garantieerklärung haftet die Ceyoniq Technology GmbH nur auf Schadensersatz, wenn eine Schadensersatzhaftung in der Garantie ausdrücklich übernommen wurde. Diese Haftung unterliegt den Beschränkungen der Haftung bei leichter Fahrlässigkeit.
Bei Verlust von Daten haftet die Ceyoniq Technology GmbH nur für denjenigen Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung der Daten erforderlich ist. Bei leichter Fahrlässigkeit der Ceyoniq Technology GmbH tritt diese Haftung nur ein, wenn der Kunde unmittelbar vor der zum Datenverlust führenden Maßnahme eine ordnungsgemäße Datensicherung durchgeführt hat. Die Ceyoniq Technology GmbH übernimmt keine Haftung für Installations- oder Bedienungsfehler oder mangelnde Datensicherung seitens des Kunden.
In keinem Fall bestehen Ansprüche des Kunden auf Ersatz von Schäden, die durch einen Totalausfall enstanden sind, weil das IT-System des Kunden nicht über eine durchgehende Stromversorgung verfügt und dadurch ein Starkstrom- oder Gleichrichterausfall entstand.
Die Haftung der Ceyoniq Technology GmbH für alle übrigen, hier nicht genannten Schäden ist ausgeschlossen, soweit nicht nach den gesetzlichen Vorschriften zwingend gehaftet wird.
Der Kunde ist im Hinblick auf die ihn treffende Schadenminderungspflicht verpflichtet, an der Vermeidung und Minderung von Schäden sowie an der Feststellung und Behebung der Schäden in angemessenem Umfang mitzuwirken.

16. Datenträger, Belege, Programme

Werden Datenträger für die Arbeiten vom Kunden gestellt, so müssen diese die vorn Computerhersteller festgelegten Eigenschaften aufweisen und in gutem Zustand sein. Der Kunde trägt das Risiko von Fehlern in den Programmen, die er der Ceyoniq Technology GmbH zur Durchführung des Auftrages zur Verfügung stellt. Dasselbe gilt, wenn derartige Programme nicht den Erfordernissen der Datenverarbeitungsanlage, und des verwendeten Betriebssystems entsprechen.
Unterlagen, die der Ceyoniq Technology GmbH im Zusammenhang mit dem Auftrag übergeben wurden, dürfen von der Ceyoniq Technology GmbH einbehalten werden, bis die vereinbarten Arbeiten abgeschlossen werden oder der Vertrag beendet worden ist; von beiden Zeitpunkten ist der jeweils spätere maßgebend. Ein etwaiges gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht der Ceyoniq Technology GmbH bleibt hiervon unberührt.
Die Aufbewahrungsfrist der Ceyoniq Technology GmbH, auch für Datenträger und Programme, endet 60 Tage nach Abschluss der Arbeiten oder Beendigung des Vertrages, es sei denn, der Kunde erteilt bis spätestens eine Woche vor Ablauf der Frist schriftlich die Anweisung zur Rücksendung oder zur Lagerung zu den bei der Ceyoniq Technology GmbH üblichen Sätzen.
Weisen die für eine Arbeit erforderlichen Kontrollzahlen, Programme, Eingabedaten oder andere vom Kunden zur Verfügung gestellte Unterlagen Fehler auf oder weisen sie nicht die vereinbarte Form auf, so kann die Ceyoniq Technology GmbH die Kosten, die durch die Fehlerbehebung oder die Anpassung an die vereinbarte Form notwendig wurden, entsprechend ihren jeweils gültigen Sätzen gesondert berechnen.
Überstunden, Ferngespräche und sonstige Auslagen, die bedingt durch besondere Terminwünsche des Kunden der Ceyoniq Technology GmbH bei der Durchführung der Arbeiten entstehen, sind vorn Kunden entsprechend der jeweils gültigen Sätze der Ceyoniq Technology GmbH zu bezahlen. Die Ceyoniq Technology GmbH weist den Kunden vorher auf die Entstehung solcher Kosten hin.

17. Programmierarbeiten

Ist nach dem Kundenauftrag ein Programm zu entwickeln, verpflichtet sich der Kunde, der Ceyoniq Technology GmbH die Aufgabenstellung schriftlich mit allen Einzelheiten vor Beginn der Arbeiten zu übergeben und der Ceyoniq Technology GmbH die Testdaten spätestens vor Abschluss der Programmentwicklungsarbeiten zur Verfügung zu stellen. Der Umfang dieser Testdaten muss es ermöglichen, die Vollständigkeit der entwickelten Programme und die Richtigkeit aller Programmzweige zu testen und zu überprüfen.
Der Kunde bestätigt unverzüglich, nachdem ihm die Testergebnisse mitgeteilt sind, schriftlich die Vollständigkeit und Richtigkeit der Testergebnisse des jeweiligen Programms. Der Vertrag über die eigentliche Datenverarbeitung beginnt, sofern nicht ein späterer Vertragsbeginn vereinbart wird, am Tag des Eingangs der vorgenannten Bestätigung bei der Ceyoniq Technology GmbH und erstreckt sich danach über die vereinbarte Vertragsdauer.

18. Abnahme

Wird die Software der Ceyoniq Technology GmbH im Rahmen eines Auftrages bzw. Gesamtprojektes eingeführt, ist die Funktionsprüfung anhand der Leistungsbeschreibung in Verbindung mit dem Fachkonzept innerhalb einer Woche nach Installation durchzuführen. Eine schriftliche Abnahmeerklärung ist sodann unverzüglich an die Ceyoniq Technology GmbH zu senden. Bei Nichtsendung der Abnahmeerklärung innerhalb von zwei Wochen nach Leistung gilt der Auftrag bzw. das Teilprojekt als abgenommen.19. Nachträgliche Änderungswünsche

Alle gewünschten Änderungen im Arbeitsablauf, auch in den Programmen, gleichgültig aus welchem Grund sie notwendig werden, teilt der Kunde der Ceyoniq Technology GmbH unverzüglich mit. Nimmt der Kunde Änderungen bei den Eingabedaten oder im Arbeitsablauf vor oder werden zusätzliche, in dem Vertrag nicht enthaltene Arbeiten verlangt, so werden die normalen Stundensätze der Ceyoniq Technology GmbH für die zusätzlichen Arbeiten und Maschinenzeiten, die hierdurch erforderlich werden, berechnet.
Bei Änderungs- und Ergänzungsarbeiten, die auf Wunsch des Kunden hin vorgenommen werden, kann sich der Kunde nicht mehr auf früher vereinbarte Fertigstellungsfristen berufen. Die Ceyoniq Technology GmbH behält sich das Recht vor, eventuell vereinbarte Termine für die Fertigstellung der Arbeiten um eine angemessene Frist zu verschieben.

20. Nutzungs- und Vervielfältigungsrechte

Lizensierung von Clients
Durch die Zahlung des Auftragswertes für, die aufgeführten Programme erhält der Kunde das nicht übertragbare und nicht ausschließliche Nutzungsrecht an der Software für die Nutzung entsprechend dem auf dem/den Lizenzschein/en definierten Umfang. Dies gilt für von der Ceyoniq Technology GmbH entwickelte und angepasste Programme und für Programme, die von der Ceyoniq Technology GmbH vermittelt oder gehandelt werden.
Die Ceyoniq Technology GmbH und/oder Dritte haben Schutzrechte an diesen Programmen. Soweit die Rechte Dritten zustehen, hat die Ceyoniq Technology GmbH die entsprechenden Nutzungsrechte.
Sofern für vermittelte oder gehandelte Programme und Programmteile andere Nutzungsrechte gelten, die auch für die Ceyoniq Technology GmbH verbindlich sind, so gelten diese als vereinbart. Der Kunde darf die gelieferten Programme vervielfältigen, soweit die Vervielfältigung für die Benutzung der Programme notwendig ist. Zu den notwendigen Vervielfältigungen zählen die Installation des jeweiligen Programms vom Originaldatenträger auf den Massenspeicher der eingesetzten Hardware sowie das Laden des Programms in den Arbeitsspeicher.
Darüber hinaus kann der Kunde eine Vervielfältigung zu Sicherungszwecken vornehmen. Es darf jedoch nur eine einzige Sicherungskopie angefertigt und aufbewahrt werden. Die Sicherungskopie ist als solche zu kennzeichnen.
Weitere Vervielfältigungen, zu denen auch die Ausgabe des Programmcodes auf einen Drucker sowie das Fotokopieren des Handbuchs zählen, darf der Kunde nicht anfertigen.
Nutzungsrechte sind für alle Clients erforderlich, die auf Ceyoniq-Services (plattformunabhängig) zugreifen, unabhängig von der technischen Realisierung der Anwendungssoftware und unabhängig von der Verwendung spezifischer Schnittstellenbausteine oder Datenkonzentratorein. Dies gilt insbesondere auch für den Fall, dass über Internet-Browser-Technologie auf die Daten eines Ceyoniq-Servers zugegriffen wird.
Im Zusammenhang mit Anwendungen. die zum Archiv hin als Client auftreten und Archivdaten (Z.B. Dokumente, Dokumentattribute, Notizen, Annotationen etc.) über Internettechnologie (oderauch andere Transportprotokolle) an browserbasierte Frontends (Arbeitsplätze) weiterleiten bzw. denen Anfragen an das Archiv zur weiteren Verarbeitung weiterleiten, muss jeder Arbeitsplatz als Client lizensiert werden.
Davon abweichende Vorgehensweisen sind mit der Ceyoniq Technology GmbH abzustimmen.

21. Vertragslaufzeit, Kündigung

Aufträge, nach denen die Ceyoniq Technology GmbH Leistungen in periodischer Wiederkehr zu erbringen hat, können von jedem Vertragspartner frühestens zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden. Erfolgt keine Kündigung zum vereinbarten Zeitpunkt, so verlängert sich der Auftrag auf unbestimmte Zeit, sofern nicht eine der Vertragsparteien mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende schriftlich kündigt.
Das Recht der außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Vertragsparteien unberührt.
Sonstige Aufträge können von jeder Partei schriftlich unter Einhaltung einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Die bis zur Vertragsbeendigung ausgeführten Arbeiten der Ceyoniq Technology GmbH sind vom Kunden entsprechend den jeweils gültigen Sätzen der Ceyoniq Technology GmbH zu vergüten.

22. Subunternehmer

Die Ceyoniq Technology GmbH ist berechtigt, Leistungen durch Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen. Vor Beiziehung solcher Subunternehmer werden diese von der Ceyoniq Technology GmbH schriftlich dem Kunden gemeldet. Dieser kann die Beiziehung eines bestimmten Subunternehmers unverzüglich nach schriftlicher Meldung durch die Ceyoniq Technology GmbH unter Angabe der Gründe, die ihm eine Leistungserbringung durch diesen Subunternehmer unzumutbar machen, schriftlich gegenüber der Ceyoniq Technology GmbH ablehnen.

23. Verpackungsmaterial

Verpackungsmaterial ist vom Kunden zu entsorgen. Etwaige Transportverpackungen sind in ausreichendem Maße für etwaige Reparaturabwicklungen einzulagern.24. Ausfuhrbestimmungen

Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Ausfuhr der gelieferten Produkte nach den jeweiligen einschlägigen Exportbestimmungen der Vereinigten Staaten von Amerika, der Europäischen Union und/oder der Bundesrepublik Deutschland ausgeschlossen und/oder genehmigungspflichtig sein kann. Der Kunde ist verantwortlich, dass bei einer etwaigen Wiederausfuhr der vertragsgegenständlichen Produkte sämtliche national oder international geltenden einschlägigen Exportbestirnmungen beachtet und ggf. die erforderlichen Genehmigungen eingeholt werden.
Im Falle der Verletzung dieser Verpflichtungen wird der Kunde die Ceyoniq Technology GmbH von sämtlichen Ansprüchen freistellen und sämtliche Schäden ersetzen, die der Lieferant oder Lizenzgeber der Ceyoniq Technology GmbH, Dritte oder staatliche und/oder internationale Behörden bzw. Organisationen gegenüber der Ceyoniq Technology GmbH geltend machen.

25. Datenschutz

Die Vertragsparteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung aller Daten, Informationen und Schriftstücke, die ihnen bei Vertragserfüllung bekannt werden, es sei denn, diese sind ohnehin allgemein zugänglich oder ausdrücklich zur Veröffentlichung bestimmt. Im Zweifel sind Tatsachen als vertraulich zu behandeln.
Die Vertragsparteien verpflichten sich, die vertraulichen Informationen ohne vorherige Zustimmung der anderen Partei weder zu veröffentlichen noch einem Dritten zugänglich zu machen oder solche Informationen zu einem Zwecke zu verwenden, der nicht der vertragsgemäßen Durchführung des Vertrages dient.
Die den Datenschutz betreffenden gesetzlichen Regelungen der vertragsgegenständlichen Länder sind jeweils zu berücksichtigen.
Die Mitarbeiter der Ceyoniq Technology GmbH haben eine Datenschutzerklärung gemäß § 5 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) unterzeichnet.

26. Höhere Gewalt

Können durch Einwirkung höherer Gewalt, z.B, Krieg oder Unruhe, Naturkatastrophen oder Feuer, Epidemien oder Quarantäne, Streik oder Aussperrung, Maßnahmen der Regierung oder ähnliche Umstände vertragliche Verpflichtungen nicht, nicht rechtzeitig oder sonst nicht vertragsgemäß erfüllt werden, so ist die betreffende Vertragspartei im Umfang der Einwirkung von der Einhaltung dieser Verpflichtung befreit.
Die Vertragsparteien werden sich über Fälle höherer Gewalt unverzüglich unterrichten.

27. Gerichtsstand

Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird für sämtliche Streitigkeiten, die im Rahmen der Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses entstehen, Bielefeld als Gerichtsstand vereinbart.28. Anwendbares Recht

Für sämtliche Verträge gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Bestimmungen des Wiener UN-Übereinkommens vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN Kaufrecht) werden ausgeschlossen.

29. Schriftform

Änderungen und Ergänzungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen nur schriftlich vereinbart werden. Dieses Schriftformerfordernis gilt auch für Änderungen und Ergänzungen zu dieser Klausel.

30. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne der obigen Bestimmungen der Allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der anderen Bedingungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist notfalls durch eine Wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen Klausel weitestgehend entspricht.